Beschleunigte Grundqualifikation gemäß §4 Abs.2 BKrFQGAb dem 10.09.2008 müssen Kraftfahrer und Kraftfahrerinnen, die gewerblich im Personenverkehr ein Kraftfahrzeug mit mehr als 8 Sitzplätzen führen wollen, eine besondere Qualifikation nachweisen. Gesetzlich geregelt ist dies durch das BKrFQG (Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz), welches am 01.Oktober 2006 in Kraft getreten ist. Ergänzt wurde dies durch die BKrFQV (Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung), die zum gleichen Zeitpunkt rechtskräftig wurde. Ziel der EU-Richtlinie ist es eine Verbesserung der Verkehrssicherheit sowie der Sicherheit der Fahrer und Fahrerinnen zu erreichen. Ein defensiver Fahrstil und umweltschonende Fahrweisen sollen von den Fahrern und Fahrerinnen angewendet und verinnerlicht werden.
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