Weiterbildung für BerufskraftfahrerBus- und Lkw-Fahrer müssen eine regelmäßige Weiterbildung von mindestens 35 Stunden innerhalb von 5 Jahren nachweisen, wobei diese in mehrere Einheiten zu mindestens 7 Stunden á 60 min zulässig ist. § 5 Abs. 1 Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz besagt, dass die erste Weiterbildung fünf Jahre nach Erwerb der Grundqualifizierung abzuschließen ist. Für Fahrer, die vor dem Stichtag 10.09.208 im Besitz der Fahrerlaubnis D waren, muss die erste Weiterbildung zwischen dem 10.09.2008 und dem 10.09.2013 abgeschlossen sein. Für Inhaber der Klasse C liegen die Stichtage jeweils ein Jahr später. Endet die Gültigkeit einer Fahrerlaubnis nach diesen Stichtagen, darf die Frist für die Weiterbildung um bis zu zwei Jahren ausgedehnt werden. Bus-Fahrer müssen aber spätestens zum 09.09.2015 die Weiterbildung nachweisen, Lkw-Fahrer zum 09.09.2016. Dauer: 1-tägig oder 5-Tages-Lehrgang Lehrgangsinhalte:
|