Weiterbildung für Berufskraftfahrer

Bus- und Lkw-Fahrer müssen eine regelmäßige Weiterbildung von mindestens 35 Stunden innerhalb von 5 Jahren nachweisen, wobei diese in mehrere Einheiten zu mindestens 7 Stunden á 60 min zulässig ist.

§ 5 Abs. 1 Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz besagt, dass die erste Weiterbildung fünf Jahre nach Erwerb der Grundqualifizierung abzuschließen ist. Für Fahrer, die vor dem Stichtag 10.09.208 im Besitz der Fahrerlaubnis D waren, muss die erste Weiterbildung zwischen dem 10.09.2008 und dem 10.09.2013 abgeschlossen sein. Für Inhaber der Klasse C liegen die Stichtage jeweils ein Jahr später.

Endet die Gültigkeit einer Fahrerlaubnis nach diesen Stichtagen, darf die Frist für die Weiterbildung um bis zu zwei Jahren ausgedehnt werden. Bus-Fahrer müssen aber spätestens zum 09.09.2015 die Weiterbildung nachweisen, Lkw-Fahrer zum 09.09.2016.

Dauer: 1-tägig oder 5-Tages-Lehrgang

Lehrgangsinhalte:
  • Gesundheit- und Fitness
  • Kinematische Kette / Energie & Umwelt
  • Bremsanlagen
  • Sicherheit der Fahrgäste (Personenverkehr) / Landungssicherung (Güterkraftverkehr)
  • Sozialvorschriften
  • Vorschriften für den Personenverkehr / Vorschriften für den Güterkraftverkehr
  • Pannen, Unfälle, Notfälle & Kriminalität
  • Unternehmensbild & Marktforschung
  • Fahrpraktische Übungen