Seminarleiter ASF/ASP/FSF

Um Seminarleiter werden zu können, bedarf es einiger Voraussetzungen:

  1. Besitz der Fahrlehrerlaubnis der Klassen A und BE.
  2. Innerhalb der letzten fünf Jahre drei Jahre lang Fahrschülern, welche die Fahrerlaubnis der Klassen A und B erwerben wollen, hauptberuflich theoretischen und praktischen Unterricht erteilt haben.
  3. Innerhalb der letzten zwei Jahre mit Erfolg an einem Einweisungslehrgang, der aus einem viertägigen Grundkursus und aus zusätzlichen jeweils viertägigen programmspezifischen Kursen zur Durchführung von Seminaren nach dem Straßenverkehrsgesetz besteht, teilgenommen haben.

Die Teilnahme an einem Einweisungslehrgang war erfolgreich, wenn Sie an allen Veranstaltungen des Lehrgangs teilgenommen und durch aktive Beteiligung, insbesondere bei Übungsmoderationen, gezeigt haben, dass Sie zur Leitung von Seminaren befähigt sind.

Über das Vorliegen dieser Voraussetzung entscheidet die Erlaubnisbehörde auf Grund einer Stellungnahme der Lehrgangsleiter.

Die Seminarerlaubnis wird durch Aushändigung oder Zustellung der Erlaubnisurkunde erteilt.

Von der Erlaubnis darf nur zusammen mit der Fahrschulerlaubnis oder im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses mit dem Inhaber einer Fahrschule Gebrauch gemacht werden.

Der Inhaber oder der verantwortliche Leiter des Ausbildungsbetriebs muss ebenfalls die Seminarerlaubnis besitzen.

Diese kann in 3 Themen-Bausteinen erworben werden:

  • Grundkurs
  • ASF-Seminar
  • ASP-Seminar

Es besteht auch die Möglichkeit, den FSF-spezifischen Teil zu erwerben. Hier muss der ASF-spezifische Teil erfolgreich erworben worden sein.

FSF-Seminar

Der Grundkurs wird als erster Teil absolviert. Dieser Programmteil dauert vier Tage und bereitet Sie auf Ihre neue Aufgabe als Seminarleiter vor. Im Anschluss empfehlen wir den Programmteil ASF (Fahrerlaubnis auf Probe - §2a StVG) zu belegen. In den vier Tagen des ASF-Einweisungsseminars spielen Sie alle Sequenzen eines ASF-Seminars gemeinsam mit den Lehrgangsleitern durch und besprechen Probleme, die in späteren selbst durchgeführten Seminaren auftreten können. Ebenso ist es im Programmteil für ASP(§4 StVG) und für FSF. Der Lehrgang für Seminarleiter FSF dauert nur einen Tag.