Weiterbildung für Fahrlehrer nach §33a(1) FahrlG

Alle 4 Jahre müssen Fahrlehrer zur gesetzlich vorgeschriebenen Weiterbildung. Entweder für drei Tage alle vier Jahre oder für einen Tag pro Jahr, wenn Sie im letzten Jahr eine Weiterbildung gemäß §33a Abs.1 FahrlG besucht haben.

In unserem Institut bieten wir monatlich diesen Lehrgang an. Die genauen Termine finden Sie unter Termine / Preise.

Unser Themenangebot ist vielseitig und abwechslungsreich gestaltet (gemäß §15 DV-FahrlG). In Kooperation mit dem ADAC, führen wir in den Weiterbildungslehrgängen Sicherheitstrainings mit den Teilnehmern durch.

Wenn Sie Fragen zu dem Lehrgang haben sollten, so treten Sie mit uns in Verbindung. Gern beraten wir Sie zu allen Ihren Fragen.