Fahrzeugart Alter Erwerb Befristung Einschluss bisherige Klasse
EU-Klasse M
Kleinkrafträder, Fahrräder mit Hilfsmotor bis 150kg LM, Hubraum: bis 50cm³, bbH: max.45km/h 16 direkt keine - 4
EU-Klasse A1
Leichtkrafträder, Hubraum: nicht mehr als 125 cm³, Nennleistung: nicht mehr als 11 kW 16 direkt keine, für 16-17jährige gilt aber eine bbH von 80km/h M 1b
EU-Klasse A
Krafträder, auch mit Beiwagen, Hubraum: mehr als 50 cm³, bbH: mehr als 45km/h 18 direkt keine, bis 2 Jahre nach Erteilung nur bis 25KW A1, M 1, 1a
EU-Klasse A direkt
Krafträder, auch mit Beiwagen, Hubraum: mehr als 50 cm³, bbH: mehr als 45km/h 25 direkt keine A1, M 1
EU-Klasse B
Kraftfahrzeuge - außer Krafträdern - mit mehr als 3500kg zul.GM,. 8 Sitzplätze außer Führersitz 18 direkt keine L, M 3
EU-Klasse BE
Kombinationen aus Zugfahrzeug der Kl.B und einem Anhänger, sofern sie als Kombination nicht unter B fallen 18 Vorbesitz: B keine - neu
EU-Klasse C1
Kraftfahrzeuge - außer Krafträdern - mit mehr als 3500kg aber weniger als 7500kg zul.GM, nicht mehr als 8 Sitzplätze außer Führersitz 18 Vorbesitz: B bis zur Vollendung des 50.Lebenjahres, danach alle 5 Jahre erneute ärztl. Untersuchung - 3
EU-Klasse C1E
Kombinationen aus Zugfahrzeug der Kl.C1 und Anhänger über 740kg zul.GM bis 12000kg (Kombination), bis zur LM des Zugfahrzeugs (Anhänger) 18 Vorbesitz: C1 bis zur Vollendung des 50.Lebenjahres, danach alle 5 Jahre erneute ärtzl. Untersuchung BE, C1 und DE nur bei Vorbesitz von D1 bzw. D neu
EU-Klasse C
Kraftfahrzeuge - außer Krafträdern - mit mehr als 3500kg zul.GM, nicht mehr als 8 Sitzplätze außer Führersitz, Anhänger bis 750kg zul.GM 18 Vorbesitz: B auf 5 Jahre, danach erneute ärtzl. Untersuchung C1 2
EU-Klasse CE
Lastzüge und Sattelkraftfahrzeuge 18 Vorbesitz: C auf 5 Jahre, danach erneute ärtzl. Untersuchung BE, C1, C1E, T sowie D1E.
DE (nur bei Vorbesitz von D1 bzw. D)
2
EU-Klasse D1
Kraftfahrzeuge - außer Krafträdern - zur Personenbeförderung, mehr als 8, aber nicht mehr als 16 Sitzplätze, Anhänger bis 750kg zul.GM 21 Vorbesitz: B auf 5 Jahre, danach erneute MPU - neu
EU-Klasse D1E
Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Kl.D1 und einem Anhänger über 750kg zul.GM 21 Vorbesitz: D1 auf 5 Jahre, danach erneute MPU C1E und DE bei Vorbesitz von C1 bzw. D neu
EU-Klasse D
Kraftfahrzeuge - außer Krafträdern - zur Personenbeförderung, mehr als 8 Sitzplätze außer Führersitz 21 Vorbesitz: B auf 5 Jahre, danach erneute MPU D1 neu
EU-Klasse DE
Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Kl.D und einem Anhänger über 750kg zul.GM 21 Vorbesitz: D auf 5 Jahre, danach erneute MPU BE, D1E sowie C1E (nur bei Vorbesitz von C1) neu
EU-Klasse L
Zugmaschinen für land- oder forstwirtschaftliche sowie gartenbauliche Zwecke, selbsfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler 16 direkt keine - 5
EU-Klasse T
Zugmaschinen für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke, bbH: bis 40km/h (bis 18 Jahre), bis 60 km/h (ab 18 Jahre) 16 direkt keine - neu
EU-Klasse K
Krankenfahrstühle, Leergewicht bis 300kg, höchstens 2 Sitze, bbH: nicht mehr als 30km/h individuell direkt keine (Prüfbescheinigung) - neu

* Abkürzungen:
bbH - bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit
LM - Leermasse
zul.GM - zulässige Gesammtmasse
MPU - Mdezinisch-Psychologisch Untersuchung