Aufbauseminare ASP/ASFAufbauseminar für Fahranfänger (ASF)Für Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe, die während ihrer Probezeit mit Verkehrsstraftaten oder -ordnungswidrigkeiten auffällig geworden sind, werden durch die Fahrerlaubnisbehörde aufgefordert innerhalb einer bestimmten Frist an einem Aufbauseminar teilzunehmen. Eine Nichtteilnahme führt zum Entzug der Fahrerlaubnis (§ 2a Abs. 3 StVG). Aufbauseminar für Punktauffällige (ASP)Für Inhaber einer Fahrerlaubnis, die bis zu 13 Punkte im Verkehrszentralregister (VZR) angesammelt haben und durch eine freiwillige Teilnahme an einem Aufbauseminar bis zu 4 Punkte abbauen möchten. ... oder ... Für Inhaber einer Fahrerlaubnis, die 14 bis 17 Punkte im Verkehrszentralregister (VZR) angesammelt haben und durch die Fahrerlaubnisbehörde mit Fristsetzung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar verpflichtet wurden. Eine Nichtteilnahme führt zum Entzug der Fahrerlaubnis (§ 4 Abs. 7 StVG). Man kann nur alle 5 Jahre ein solches Seminar machen. Ablauf ASF/ASPDie Seminare bestehen aus 4 Sitzungen und einer Beobachtungs- bzw. Testfahrt. Diese findet zwischen der ersten und zweiten Sitzung statt. Um zu gewährleisten, dass man über einige Dinge, die im Seminar angesprochen und diskutiert werden, auch nachdenkt, müssen mindestens von der ersten bis zur vierten Sitzung zwei Wochen vergangen sein, maximal 4 Wochen. Versäumte Sitzungsteile dürfen nicht wiederholt werden und der Teilnehmer muss am nächsten Aufbauseminar teilnehmen. |